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§ 5 Verordnung über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt (Fischereiverordnung) - Patent- und Pachtsystem / Fischereikarten

Fischereirechte
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§ 5 Fischereiverordnung · Patent- und Pachtsystem / Fischereikarten

1. Die Vergabe der Fischereirechte erfolgt im Kanton Basel-Stadt nach folgenden Systemen

a) für den Rhein: Patentsystem

b) für die Wiese und deren Nebengewässer sowie für die Birs: Pachtsystem

2. Den Fischfang im Kanton Basel-Stadt darf nur ausüben, wer eine entsprechende Fischereikarte besitzt.

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