912.510
CH-BS
§ 5 Verordnung über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt (Fischereiverordnung) - Patent- und Pachtsystem / Fischereikarten
Fischereirechte
§ 5 Fischereiverordnung · Patent- und Pachtsystem / Fischereikarten
1. Die Vergabe der Fischereirechte erfolgt im Kanton Basel-Stadt nach folgenden Systemen
a) für den Rhein: Patentsystem
b) für die Wiese und deren Nebengewässer sowie für die Birs: Pachtsystem
2. Den Fischfang im Kanton Basel-Stadt darf nur ausüben, wer eine entsprechende Fischereikarte besitzt.