912.500
CH-BS
§ 5 Gesetz über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt - Aufhebung bisherigen Rechts
§ 5 Gesetz über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes werden alle in Widerspruch zu diesem Gesetz bestehenden Vorschriften aufgehoben.