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§ 5 Gesetz über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 5 Gesetz über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes werden alle in Widerspruch zu diesem Gesetz bestehenden Vorschriften aufgehoben.

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