912.210
TSNPDPWJV
CH-BS
§ 33 Wildtier- und Jagdverordnung (WJV) - Verfahren
Massnahmen zur Verhütung von Wildschaden, Selbsthilfemassnahmen und Entschädigung von Wildschaden
§ 33 WJV · Verfahren
1. Beitragsgesuche für das Gebiet der Stadt Basel sind der Fachstelle einzureichen.
2. Die Fachstelle prüft die Gesuche und erlässt eine Verfügung über die Gewährung der Beiträge.