Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
912.210 TSNPDPWJV CH-BS

§ 33 Wildtier- und Jagdverordnung (WJV) - Verfahren

Massnahmen zur Verhütung von Wildschaden, Selbsthilfemassnahmen und Entschädigung von Wildschaden
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§ 33 WJV · Verfahren

1. Beitragsgesuche für das Gebiet der Stadt Basel sind der Fachstelle einzureichen.

2. Die Fachstelle prüft die Gesuche und erlässt eine Verfügung über die Gewährung der Beiträge.

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