912.210
TSNPDPWJV
CH-BS
§ 3 Wildtier- und Jagdverordnung (WJV) - Aufgaben der oder des Wildtierbeauftragten
Organisation
§ 3 WJV · Aufgaben der oder des Wildtierbeauftragten
1. Zu den Aufgaben der Wildtierbeauftragten oder des Wildtierbeauftragten gehören insbesondere
a) der Vollzug von Artenförderungsprojekten;
b) der Umgang mit invasiven Neozoen;
c) der Umgang mit geschützten Arten;
d) die Unterstützung beim Umgang mit Wildtieren im Siedlungsraum;
e) die Kontrolle der Einhaltung der Leinenpflicht;
f) die Unterstützung der Einwohnergemeinden und der Jägerinnen und Jäger bei der Erfüllung deren Aufgaben.