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912.210 TSNPDPWJV CH-BS

§ 3 Wildtier- und Jagdverordnung (WJV) - Aufgaben der oder des Wildtierbeauftragten

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§ 3 WJV · Aufgaben der oder des Wildtierbeauftragten

1. Zu den Aufgaben der Wildtierbeauftragten oder des Wildtierbeauftragten gehören insbesondere

a) der Vollzug von Artenförderungsprojekten;

b) der Umgang mit invasiven Neozoen;

c) der Umgang mit geschützten Arten;

d) die Unterstützung beim Umgang mit Wildtieren im Siedlungsraum;

e) die Kontrolle der Einhaltung der Leinenpflicht;

f) die Unterstützung der Einwohnergemeinden und der Jägerinnen und Jäger bei der Erfüllung deren Aufgaben.

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