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912.210 TSNPDPWJV CH-BS

§ 23 Wildtier- und Jagdverordnung (WJV) - Munition

Jagd
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§ 23 WJV · Munition

1. Die Verwendung von bleihaltiger Kugelmunition und Vollmantelgeschossen ist verboten.

2. Zugelassen ist Kugelmunition, die aufgrund des Kalibers und der erzielbaren Auftreffenergie eine waid- und tierschutzgerechte Bejagung ermöglicht.

3. Zugelassen sind Schrotpatronen, die aufgrund ihrer Grösse eine waid- und tierschutzgerechte Bejagung ermöglichen.

4. Die Fachstelle regelt die Einzelheiten.

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