912.210
TSNPDPWJV
CH-BS
§ 23 Wildtier- und Jagdverordnung (WJV) - Munition
Jagd
§ 23 WJV · Munition
1. Die Verwendung von bleihaltiger Kugelmunition und Vollmantelgeschossen ist verboten.
2. Zugelassen ist Kugelmunition, die aufgrund des Kalibers und der erzielbaren Auftreffenergie eine waid- und tierschutzgerechte Bejagung ermöglicht.
3. Zugelassen sind Schrotpatronen, die aufgrund ihrer Grösse eine waid- und tierschutzgerechte Bejagung ermöglichen.
4. Die Fachstelle regelt die Einzelheiten.