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912.210 TSNPDPWJV CH-BS

§ 14 Wildtier- und Jagdverordnung (WJV) - Jagdpass

Jagd
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§ 14 WJV · Jagdpass

1. Die Ausstellung eines Jahresjagdpasses für ausserkantonale Gastjägerinnen und Gastjäger setzt eine Gegenrechtsvereinbarung voraus. Alles Weitere regelt die Fachstelle.

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