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912.210 TSNPDPWJV CH-BS

§ 1 Wildtier- und Jagdverordnung (WJV) - Zuständiges Departement

Organisation
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§ 1 WJV · Zuständiges Departement

1. Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt ist das zuständige Departement für den Vollzug der vom Bund an den Kanton übertragenen Aufgaben im Bereich Wildtiermanagement und Jagd.

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