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§ 5 Vereinbarung über das Amt für Wald und Wild beider Basel - Personalkostenentschädigungen

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§ 5 AfWW beider Basel · Personalkostenentschädigungen

1. Der Kanton Basel-Stadt entrichtet dem Kanton Basel-Landschaft einen jährlichen Pauschalbeitrag an die Kosten desjenigen Amtspersonals, das für den Kanton Basel-Stadt tätig ist.

2. Der Pauschalbeitrag wird aufgrund des geschätzten Arbeitsaufwandes von den Regierungsräten der beiden Kantone vereinbart.

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