911.700
CH-BS
§ 5 Vereinbarung über das Amt für Wald und Wild beider Basel - Personalkostenentschädigungen
§ 5 AfWW beider Basel · Personalkostenentschädigungen
1. Der Kanton Basel-Stadt entrichtet dem Kanton Basel-Landschaft einen jährlichen Pauschalbeitrag an die Kosten desjenigen Amtspersonals, das für den Kanton Basel-Stadt tätig ist.
2. Der Pauschalbeitrag wird aufgrund des geschätzten Arbeitsaufwandes von den Regierungsräten der beiden Kantone vereinbart.