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911.610 CH-BS

§ 7 Verordnung zum Waldgesetz Basel-Stadt (WaV BS) - Waldfeststellung (Art. 10 Abs. 1 WaG)

Rodung und Waldfeststellung (Art. 4 - 10 WaG)
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§ 7 WaV BS · Waldfeststellung (Art. 10 Abs. 1 WaG)

1. Das Begehren um Waldfeststellung ist dem Amt für Wald und Wild einzureichen.

2. Das Departement erlässt die kantonalen Waldfeststellungsverfügungen. Es ist ermächtigt, kantonale Richtlinien zu erlassen.

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