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§ 38 Verordnung zum Waldgesetz Basel-Stadt (WaV BS) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 38 WaV BS · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung über das Verfahren zur Abgrenzung von Wald und Bauzonen vom 8. April 1997 wird aufgehoben.

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