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§ 3 Verordnung zum Waldgesetz Basel-Stadt (WaV BS) - Rodungsgesuch (Art. 5 Abs. 1 WaV)

Rodung und Waldfeststellung (Art. 4 - 10 WaG)
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§ 3 WaV BS · Rodungsgesuch (Art. 5 Abs. 1 WaV)

1. Das Rodungsgesuch ist dem Amt für Wald und Wild einzureichen. Dieses sorgt zusammen mit der für das Leitverfahren zuständigen Behörde für die notwendige Verfahrenskoordination.

2. Der Rodungsersatz ist im Rodungsgesuch auszuweisen.

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