911.610
CH-BS
§ 13 Verordnung zum Waldgesetz Basel-Stadt (WaV BS) - Nicht-forstliche Kleinbauten und Kleinanlagen (Art. 14 Abs. 2 WaV)
Bauen im Wald
§ 13 WaV BS · Nicht-forstliche Kleinbauten und Kleinanlagen (Art. 14 Abs. 2 WaV)
1. Nicht-forstliche Kleinbauten und Kleinanlagen sind insbesondere Kleinantennenanlagen, geschlossene Hochsitze, Unterstände und Rastplätze, Sportparcours sowie erdverlegte Leitungen.