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§ 13 Verordnung zum Waldgesetz Basel-Stadt (WaV BS) - Nicht-forstliche Kleinbauten und Kleinanlagen (Art. 14 Abs. 2 WaV)

Bauen im Wald
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§ 13 WaV BS · Nicht-forstliche Kleinbauten und Kleinanlagen (Art. 14 Abs. 2 WaV)

1. Nicht-forstliche Kleinbauten und Kleinanlagen sind insbesondere Kleinantennenanlagen, geschlossene Hochsitze, Unterstände und Rastplätze, Sportparcours sowie erdverlegte Leitungen.

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