911.600
CH-BS
§ 36 Waldgesetz Basel-Stadt (WaG BS) - Rechtsmittel
Rechtspflege und Strafverfolgung
§ 36 WaG BS · Rechtsmittel
1. Gegen Verfügungen der zuständigen Behörden steht den Betroffenen nach den Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt ein Rekursrecht an das zuständige Departement zu.