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§ 2 Waldgesetz Basel-Stadt (WaG BS) - Grundsatz

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 WaG BS · Grundsatz

1. Sämtlicher Wald im Gebiet des Kantons Basel-Stadt untersteht der Waldgesetzgebung.

2. Das Waldareal im Kantonsgebiet darf nicht vermindert werden.

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