Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
911.600 CH-BS

§ 1 Waldgesetz Basel-Stadt (WaG BS) - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (40 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 WaG BS · Zweck

1. Dieses Gesetz soll den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft von Pflanzen und Tieren mit seinen vielfältigen Wirkungen, Aufgaben und Funktionen dauerhaft schützen und erhalten. Es soll eine nachhaltige Nutzung des Waldes gewährleisten sowie dessen Schutz- und Wohlfahrtsfunktionen sicherstellen.

2. Dieses Gesetz vollzieht und ergänzt die Bundesgesetzgebung über den Wald.

Waldgesetz Basel-Stadt (WaG BS) - Zweck § 2 WaG BS →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →