Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
911.200 CH-BS

§ 6 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft betreffend den Vollzug des eidgenössischen Landwirtschaftsrechtes - Statistik

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft betreffend den Vollzug des eidgenössischen Landwirtschaftsrechtes · Statistik

1. Der Ebenrain erstellt jährlich eine Statistik über die durchgeführten Massnahmen.

← § 5 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft betreffend den Vollzug des eidgenössischen Landwirtschaftsrechtes Durchführung eidgenössischer Massnahmen § 7 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft betreffend den Vollzug des eidgenössischen Landwirtschaftsrechtes →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →