910.210
StaföV
CH-BS
§ 42q Verordnung zum Standortförderungsgesetz (StaföV) - Vertrag
Förderung in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt - Forschungskooperationen - Verfahren und Anforderungen
§ 42q StaföV · Vertrag
1. Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt schliesst mit den Forschungspartnern einen entsprechenden Vertrag ab.
2. Die Gewährung von Förderbeiträgen kann davon abhängig gemacht werden, dass die Forschungs- und Industriepartner eine Vereinbarung über das geistige Eigentum und die Nutzungsrechte abschliessen.