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910.210 StaföV CH-BS

§ 42q Verordnung zum Standortförderungsgesetz (StaföV) - Vertrag

Förderung in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt - Forschungskooperationen - Verfahren und Anforderungen
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§ 42q StaföV · Vertrag

1. Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt schliesst mit den Forschungspartnern einen entsprechenden Vertrag ab.

2. Die Gewährung von Förderbeiträgen kann davon abhängig gemacht werden, dass die Forschungs- und Industriepartner eine Vereinbarung über das geistige Eigentum und die Nutzungsrechte abschliessen.

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