Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
910.210 StaföV CH-BS

§ 42p Verordnung zum Standortförderungsgesetz (StaföV) - Entscheid

Förderung in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt - Forschungskooperationen - Verfahren und Anforderungen
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§ 42p StaföV · Entscheid

1. Über die Gewährung von Förderbeiträgen entscheidet der Regierungsrat auf Antrag des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt.

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