910.210
StaföV
CH-BS
§ 42o Verordnung zum Standortförderungsgesetz (StaföV) - Auswahlverfahren
Förderung in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt - Forschungskooperationen - Verfahren und Anforderungen
§ 42o StaföV · Auswahlverfahren
1. Die Vergabe der Förderbeiträge erfolgt im Rahmen eines kompetitiven Auswahlverfahrens.
2. Projekte zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten, vernachlässigten Tropenkrankheiten, Krankheiten mit besonders hoher epidemischer und pandemischer Gefahr sowie Projekte zur Bekämpfung der Antibiotika- und antimikrobiellen Resistenzen werden bei der Bewertung höher gewichtet.
3. Kooperiert ein Forschungspartner erstmals mit einem Industriepartner, kann dieser Umstand als förderrelevanter Faktor mit erhöhter Gewichtung in die Beurteilung des Gesuchs einfliessen.