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910.210 StaföV CH-BS

§ 42l Verordnung zum Standortförderungsgesetz (StaföV) - Förderfähige Kooperationsprojekte

Förderung in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt - Forschungskooperationen - Voraussetzungen der Förderung
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§ 42l StaföV · Förderfähige Kooperationsprojekte

1. Förderfähig sind Forschungskooperationsprojekte mit Beteiligung von

a) mindestens einem Forschungspartner im Sinne von § 42k;

b) und mindestens einer gemäss § 5d Abs. 1 StaföG steuerpflichtigen juristischen Person, nachfolgend «Industriepartner».

2. Die Industriepartner müssen sich am Projekt mit Eigenleistungen oder finanziellen Leistungen beteiligen.

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