910.210
StaföV
CH-BS
§ 42d Verordnung zum Standortförderungsgesetz (StaföV) - Organisation
Förderung in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt - Forschungskooperationen - Forschungsbeirat
§ 42d StaföV · Organisation
1. Zur Evaluation der Fördergesuche und für die Begleitung des Vollzugs der Fördertätigkeit setzt das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt den Forschungsbeirat ein.
2. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit führt dessen Geschäftsstelle.