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910.210 StaföV CH-BS

§ 33 Verordnung zum Standortförderungsgesetz (StaföV) - Gesuche

Förderung in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt - Verfahren und Ausrichtung der Beiträge
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§ 33 StaföV · Gesuche

1. Beitragsgesuche für das massgebende Geschäftsjahr 2024 sind bis 30. September 2025, danach bis 30. Juni des dem massgebenden Geschäftsjahr nachfolgenden Kalenderjahrs über die elektronische Plattform einzureichen.

2. ...

3. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Nachfrist eingeräumt werden, um Unterlagen nachzureichen oder zusätzliche Angaben zu machen. Wenn das Gesuch innert dieser Frist nicht vervollständigt wird, wird darauf nicht eingetreten.

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