910.210
StaföV
CH-BS
§ 32 Verordnung zum Standortförderungsgesetz (StaföV) - Aufgaben
Förderung in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt - Verfahren und Ausrichtung der Beiträge
§ 32 StaföV · Aufgaben
1. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit ist zuständig für
a) Bereitstellung einer elektronischen Plattform für die Einreichung der Gesuche;
b) Entgegennahme und die Prüfung der Gesuche;
c) Berechnung der auszurichtenden Beiträge;
d) Ausfertigung der Verfügungen;
e) Ausrichtung der Beiträge.
2. Es legt die weiteren Einzelheiten des Verfahrens fest, insbesondere weitere einzureichende Angaben und Nachweise.
3. Es kann verwaltungsinterne und -externe fachliche und administrative Unterstützung beiziehen.