Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
910.210 StaföV CH-BS

§ 32 Verordnung zum Standortförderungsgesetz (StaföV) - Aufgaben

Förderung in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt - Verfahren und Ausrichtung der Beiträge
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§ 32 StaföV · Aufgaben

1. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit ist zuständig für

a) Bereitstellung einer elektronischen Plattform für die Einreichung der Gesuche;

b) Entgegennahme und die Prüfung der Gesuche;

c) Berechnung der auszurichtenden Beiträge;

d) Ausfertigung der Verfügungen;

e) Ausrichtung der Beiträge.

2. Es legt die weiteren Einzelheiten des Verfahrens fest, insbesondere weitere einzureichende Angaben und Nachweise.

3. Es kann verwaltungsinterne und -externe fachliche und administrative Unterstützung beiziehen.

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