910.210
StaföV
CH-BS
§ 29 Verordnung zum Standortförderungsgesetz (StaföV) - Dokumentation der umgesetzten Massnahmen
Förderung in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt - Förderung im Bereich Umwelt - Dokumentation
§ 29 StaföV · Dokumentation der umgesetzten Massnahmen
1. Mit dem Beitragsgesuch sind für umgesetzte Massnahmen im Kanton oder in der Schweiz insbesondere folgende Angaben und Nachweise einzureichen
a) detaillierter Massnahmenbeschrieb;
b) detaillierter Nachweis über die Höhe der Investitionskosten;
c) Nachweis der Reduktion der direkten Treibhausgasemissionen beziehungsweise Nachweis der eingesparten Energie.
2. ...
3. Die Massnahmenwirkung, die Massnahmenumsetzung sowie die Höhe der Investitionskosten sind durch externe, vom Kanton anerkannte Energieberatende zu prüfen und zu bestätigen.