910.210
StaföV
CH-BS
§ 20 Verordnung zum Standortförderungsgesetz (StaföV) - Urlaub
Förderung in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt - Förderung im Bereich Elternzeit
§ 20 StaföV · Urlaub
1. Der geförderte Urlaub nach einer Geburt oder Adoption richtet sich nach der entsprechenden Regelung der Elternzeit im jeweiligen Personalreglement.