Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
910.210 StaföV CH-BS

§ 19 Verordnung zum Standortförderungsgesetz (StaföV) - Gesuchsberechtigte juristische Personen

Förderung in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt - Förderung im Bereich Elternzeit
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (64 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 19 StaföV · Gesuchsberechtigte juristische Personen

1. Juristische Personen gemäss § 5d Abs. 1 StaföG sowie steuerbefreite juristische Personen gemäss § 5f Abs. 5 StaföG haben Anspruch auf Beiträge für die Förderung von Elternzeit.

← § 18 StaföV Verordnung zum Standortförderungsgesetz (StaföV) - Gegenstand § 20 StaföV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →