Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
910.210 StaföV CH-BS

§ 18 Verordnung zum Standortförderungsgesetz (StaföV)

Förderung in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt - Förderung im Bereich Innovation - Dokumentation
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§ 18 StaföV

1. Mit dem Beitragsgesuch sind insbesondere folgende Angaben und Nachweise einzureichen

a) aktueller Handelsregisterauszug;

b) ordentlich revidierte Jahresrechnung;

c) Bestätigung der Revisionsstelle betreffend die im Gesuch geltend gemachten Berechnungsgrundlagen;

d) Dokumentation der Tätigkeiten im Zusammenhang mit Aufwendungen für Forschung, Entwicklung und Hochtechnologieproduktion, die im Gesuch geltend gemacht werden;

e) Verträge mit beauftragten juristischen Personen und Nachweis der gesamthaft bezahlten Aufwendungen im Zusammenhang mit § 16.

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