910.210
StaföV
CH-BS
§ 18 Verordnung zum Standortförderungsgesetz (StaföV)
Förderung in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt - Förderung im Bereich Innovation - Dokumentation
§ 18 StaföV
1. Mit dem Beitragsgesuch sind insbesondere folgende Angaben und Nachweise einzureichen
a) aktueller Handelsregisterauszug;
b) ordentlich revidierte Jahresrechnung;
c) Bestätigung der Revisionsstelle betreffend die im Gesuch geltend gemachten Berechnungsgrundlagen;
d) Dokumentation der Tätigkeiten im Zusammenhang mit Aufwendungen für Forschung, Entwicklung und Hochtechnologieproduktion, die im Gesuch geltend gemacht werden;
e) Verträge mit beauftragten juristischen Personen und Nachweis der gesamthaft bezahlten Aufwendungen im Zusammenhang mit § 16.