Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
910.200 StaföG CH-BS

§ 7 Standortförderungsgesetz (StaföG)

Übergangsbestimmung zur Änderung vom 14. November 2012
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 StaföG

1. Die Zuweisung von CHF 2'000'000 erfolgt erstmals per Rechnung 2012.

2. Die einmalige Zuweisung von CHF 5'000'000 aus dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Krisenfonds) erfolgt im Jahr 2012.

← § 6c StaföG Standortförderungsgesetz (StaföG) - Ziele

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →