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910.200 StaföG CH-BS

§ 6c Standortförderungsgesetz (StaföG) - Rechtsmittel

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§ 6c StaföG · Rechtsmittel

1. Verfügungen, die in Anwendung dieses Gesetzes getroffen werden, können mit Rekurs nach den allgemeinen Regeln angefochten werden.

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