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910.200 StaföG CH-BS

§ 5l Standortförderungsgesetz (StaföG) - Ansprüche

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§ 5l StaföG · Ansprüche

1. Mit Ausnahme der Beiträge an juristische Personen gemäss § 5f Abs. 2 und 3 besteht kein Anspruch auf Leistungen gemäss diesem Gesetz.

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