910.200
StaföG
CH-BS
§ 3 Standortförderungsgesetz (StaföG) - Kommunikation
§ 3 StaföG · Kommunikation
1. Der Regierungsrat sorgt dafür, dass die Bekanntheit Basels gesteigert, das Image positiv beeinflusst sowie die Stärken Basels kommuniziert werden.
2. Zu diesem Zweck kann er Institutionen, die Aufgaben gemäss Abs. 1 erfüllen, unterstützen.