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§ 9 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Aufgabenteilung im Bereich Asyl (Asylvertrag) - Innerkantonale Arbeitsgruppe Asyl

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§ 9 Asylvertrag · Innerkantonale Arbeitsgruppe Asyl

1. Kanton und Gemeinden setzen eine gemeinsame Arbeitsgruppe Asyl ein.

2. Sie hat folgende Aufgaben

a) Austausch über die Entwicklung betreffend Flüchtlingssituation und Wohnraumbedarf;

b) Austausch über die Kostenentwicklung im Asylbereich und über allfällige strategische Veränderungen;

c) Beratung und Genehmigung der Asylrechnung von WSU und Gemeinden;

d) Koordination der Kommunikation gegen innen und aussen;

e) Information über die Massnahmen zur Wohnraumbeschaffung;

f) Absprache von Transfers von anerkannten Flüchtlingen, Personen mit Schutzstatus S und vorläufig Aufgenommen in die Gemeinden (inkl. Wohnraumbeschaffung);

g) Informeller Austausch, auch Einzelfall bezogen;

h) Jährliche Berichterstattung an den Regierungsrat und die Gemeinderäte.

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