§ 8 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Aufgabenteilung im Bereich Asyl (Asylvertrag) - Kostenbeteiligung
§ 8 Asylvertrag · Kostenbeteiligung
1. Die Gemeinden beteiligen sich jährlich proportional zu ihrer Bevölkerung an der kantonalen Asylrechnung.
2. Die kantonale Asylrechnung beinhaltet
a) den Ausgabenüberschuss des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU): die Kosten für Personen aus dem Asylbereich des WSU in den Bereichen Unterbringung, Betreuung und Integration, abzüglich aller in diesen Bereichen ausbezahlten Bundespauschalen (Kosten für Personen aus dem Asylbereich, die in anderen Departementen anfallen, werden hier nicht berücksichtigt);
b) die Kosten der Gemeinden Bettingen und Riehen für die soziale Integration von Personen aus dem Asylbereich in den Gemeinden sowie für die Sozialhilfekosten bei Ausnahmefällen gemäss § 2 Abs. 2.
3. Der Kanton stellt den Gemeinden die Kosten jeweils nach Abschluss der Jahresrechnung Asyl in Rechnung (Berechnung Kostenanteil der Gemeinden siehe Anhang).
4. Sollte den Gemeinden im Asylbereich eine übermässige finanzielle Belastung - auch aufgrund anderer Kosten - entstehen, verhandeln der Kanton und die Gemeinden neu.