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§ 7 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Aufgabenteilung im Bereich Asyl (Asylvertrag) - Ansprechstelle Asyl der Gemeinden

Aufgaben von Kanton und Gemeinden - Gemeinden
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§ 7 Asylvertrag · Ansprechstelle Asyl der Gemeinden

1. Die Gemeinden betreiben eine Ansprechstelle Asyl, welche die soziale Integration der den Gemeinden zugewiesenen Personen aus dem Asylbereich fördert und der ansässigen Bevölkerung als Kontaktstelle zur Verfügung steht.

2. Sie können gemeinsam mit sozialen Institutionen und Kirchen Projekte zur sozialen Integration lancieren und vermitteln sowie Arbeitseinsätze und Tagesbeschäftigungen in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Arbeitsintegration der Sozialhilfe Basel-Stadt organisieren und vermitteln.

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