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§ 6 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Aufgabenteilung im Bereich Asyl (Asylvertrag) - Wohnraum in den Gemeinden

Aufgaben von Kanton und Gemeinden - Gemeinden
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§ 6 Asylvertrag · Wohnraum in den Gemeinden

1. Die Gemeinden suchen und vermitteln Wohnraum an den Kanton.

2. Wohnungen oder Liegenschaften werden vom Kanton gemietet.

3. Sollte es zu einer akuten Notlage im Asylbereich kommen, bieten die Gemeinden Hand für weitergehende Massnahmen des Kantons zur Wohnraumbeschaffung auf ihrem Gemeindegebiet. Die Gemeinden werden möglichst frühzeitig in die kantonale Notfallplanung einbezogen.

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