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§ 5 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Aufgabenteilung im Bereich Asyl (Asylvertrag) - Zuständigkeit

Aufgaben von Kanton und Gemeinden - Gemeinden
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§ 5 Asylvertrag · Zuständigkeit

1. Die Gemeinden bemühen sich um die Beschaffung von Wohnraum und beteiligen sich an der sozialen Integration der den Gemeinden zugewiesenen Personen aus dem Asylbereich.

2. Die Zuständigkeit der Gemeinden für die Sozialhilfeunterstützung von Personen aus dem Asylbereich mit Wohnsitz in den Gemeinden richtet sich nach § 2 Abs. 2.

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