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§ 4 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Aufgabenteilung im Bereich Asyl (Asylvertrag) - Zuweisung Personen aus dem Asylbereich an die Gemeinden

Aufgaben von Kanton und Gemeinden - Kanton
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§ 4 Asylvertrag · Zuweisung Personen aus dem Asylbereich an die Gemeinden

1. Können die Gemeinden Wohnraum anbieten, kann der Kanton den Gemeinden nach Rücksprache geeignete Personen aus dem Asylbereich zuweisen, die selbstständig wohnen und im Alltag ohne speziellen Betreuungsaufwand zurechtkommen. Ausgenommen davon sind Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sowie Nothilfebeziehende.

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