§ 3 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Aufgabenteilung im Bereich Asyl (Asylvertrag) - Dienstleistungen des Kantons
§ 3 Asylvertrag · Dienstleistungen des Kantons
1. Folgende Leistungen für Personen aus dem Asylbereich im Sinne von § 1 Abs. 2 werden vom Kanton erbracht
a) Administration und Logistik;
b) Erstaufnahme;
c) Sozialhilfeunterstützung, Betreuung und Unterbringung mit Ausnahme von Personen gemäss § 2 Abs. 2;
d) Sozialhilfeunterstützung, spezifische Betreuung und Unterbringung von besonders verletzlichen Personen;
e) Sozialhilfeunterstützung, spezifische Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA);
f) Arbeitsintegration und soziale Integration von Personen aus dem Asylbereich mit geregeltem Aufenthalt in der Schweiz (Nothilfebeziehende gelten als ungeregelte Aufenthalterinnen und Aufenthalter);
g) Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe von abgewiesenen Asylsuchenden;
h) Unterbringung und Versorgung von Nothilfebeziehenden.