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§ 3 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Aufgabenteilung im Bereich Asyl (Asylvertrag) - Dienstleistungen des Kantons

Aufgaben von Kanton und Gemeinden - Kanton
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§ 3 Asylvertrag · Dienstleistungen des Kantons

1. Folgende Leistungen für Personen aus dem Asylbereich im Sinne von § 1 Abs. 2 werden vom Kanton erbracht

a) Administration und Logistik;

b) Erstaufnahme;

c) Sozialhilfeunterstützung, Betreuung und Unterbringung mit Ausnahme von Personen gemäss § 2 Abs. 2;

d) Sozialhilfeunterstützung, spezifische Betreuung und Unterbringung von besonders verletzlichen Personen;

e) Sozialhilfeunterstützung, spezifische Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA);

f) Arbeitsintegration und soziale Integration von Personen aus dem Asylbereich mit geregeltem Aufenthalt in der Schweiz (Nothilfebeziehende gelten als ungeregelte Aufenthalterinnen und Aufenthalter);

g) Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe von abgewiesenen Asylsuchenden;

h) Unterbringung und Versorgung von Nothilfebeziehenden.

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