Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
890.800 CH-BS

§ 2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Aufgabenteilung im Bereich Asyl (Asylvertrag) - Zuständigkeit

Aufgaben von Kanton und Gemeinden - Kanton
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Asylvertrag · Zuständigkeit

1. Der Kanton ist für die Sozialhilfeunterstützung, die Unterbringung und die Betreuung von Personen aus dem Asylbereich im Sinne von § 1 Abs. 2 zuständig.

2. In Ausnahmefällen kann zum Wohle Einzelner mit einem Wohnsitzwechsel von der Stadt in die Gemeinden auch ein Wechsel der sozialhilferechtlichen Zuständigkeit einhergehen. Der Kanton und die Gemeinden verständigen sich vorgängig gemeinsam im Einzelfall über einen solchen Wechsel.

← § 1 Asylvertrag Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Aufgabenteilung im Bereich Asyl (Asylvertrag) - Gegenstand § 3 Asylvertrag →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →