890.800
CH-BS
§ 11 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Aufgabenteilung im Bereich Asyl (Asylvertrag) - Organisation
Zusammenarbeit
§ 11 Asylvertrag · Organisation
1. Die Arbeitsgruppe trifft sich nach Bedarf, aber mindestens einmal im Jahr.
2. Die Organisation und Leitung der Sitzung wird alternierend durch den Kanton bzw. die Gemeinden übernommen.