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§ 11 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Aufgabenteilung im Bereich Asyl (Asylvertrag) - Organisation

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§ 11 Asylvertrag · Organisation

1. Die Arbeitsgruppe trifft sich nach Bedarf, aber mindestens einmal im Jahr.

2. Die Organisation und Leitung der Sitzung wird alternierend durch den Kanton bzw. die Gemeinden übernommen.

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