890.800
CH-BS
§ 10 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Aufgabenteilung im Bereich Asyl (Asylvertrag) - Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Asyl
Zusammenarbeit
§ 10 Asylvertrag · Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Asyl
1. Die Arbeitsgruppe Asyl setzt sich wie folgt zusammen
a) Das WSU delegiert eine Person (Sozialhilfe/ Asylkoordination).
b) Der Gemeinderat Riehen delegiert eine Person aus dem Sozialbereich und eine Person aus dem Liegenschaftsbereich.
c) Der Gemeinderat Bettingen delegiert eine Person.
2. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.