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§ 10 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Aufgabenteilung im Bereich Asyl (Asylvertrag) - Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Asyl

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§ 10 Asylvertrag · Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Asyl

1. Die Arbeitsgruppe Asyl setzt sich wie folgt zusammen

a) Das WSU delegiert eine Person (Sozialhilfe/ Asylkoordination).

b) Der Gemeinderat Riehen delegiert eine Person aus dem Sozialbereich und eine Person aus dem Liegenschaftsbereich.

c) Der Gemeinderat Bettingen delegiert eine Person.

2. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

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