890.710
SoHaV
CH-BS
§ 8 Verordnung über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen (SoHaV) - Inhaftierte oder sich im Massnahmevollzug befindende Personen
Bestimmung der massgeblichen wirtschaftlichen Haushaltseinheit gemäss § 5 SoHaG - Zurechnung zur Haushaltseinheit
§ 8 SoHaV · Inhaftierte oder sich im Massnahmevollzug befindende Personen
1. Inhaftierte oder sich im Massnahmevollzug befindende Personen werden der Haushaltseinheit gemäss § 5 SoHaG zugerechnet.