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890.710 SoHaV CH-BS

§ 8 Verordnung über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen (SoHaV) - Inhaftierte oder sich im Massnahmevollzug befindende Personen

Bestimmung der massgeblichen wirtschaftlichen Haushaltseinheit gemäss § 5 SoHaG - Zurechnung zur Haushaltseinheit
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§ 8 SoHaV · Inhaftierte oder sich im Massnahmevollzug befindende Personen

1. Inhaftierte oder sich im Massnahmevollzug befindende Personen werden der Haushaltseinheit gemäss § 5 SoHaG zugerechnet.

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