890.710
SoHaV
CH-BS
§ 50 Verordnung über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen (SoHaV) - Wirksamkeit
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 50 SoHaV · Wirksamkeit
1. Diese Verordnung ist zu publizieren. Sie wird am 1. Januar 2009 wirksam.