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890.710 SoHaV CH-BS

§ 37 Verordnung über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen (SoHaV) - Ausgestaltung und Umfang der Zugriffsberechtigung

Datenbank und Zugriffsberechtigung - Zugriffsberechtigung
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§ 37 SoHaV · Ausgestaltung und Umfang der Zugriffsberechtigung

1. Die Zugriffsberechtigung unterteilt sich in eine Abfrage- und eine Bearbeitungsberechtigung. Die Bearbeitungsberechtigung umfasst ein Erfassungs-, ein Mutations- sowie ein Löschungsrecht.

2. Der Umfang der Zugriffsberechtigung (abfragen und/oder bearbeiten) richtet sich nach Anhang I dieser Verordnung.

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