890.710
SoHaV
CH-BS
§ 37 Verordnung über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen (SoHaV) - Ausgestaltung und Umfang der Zugriffsberechtigung
Datenbank und Zugriffsberechtigung - Zugriffsberechtigung
§ 37 SoHaV · Ausgestaltung und Umfang der Zugriffsberechtigung
1. Die Zugriffsberechtigung unterteilt sich in eine Abfrage- und eine Bearbeitungsberechtigung. Die Bearbeitungsberechtigung umfasst ein Erfassungs-, ein Mutations- sowie ein Löschungsrecht.
2. Der Umfang der Zugriffsberechtigung (abfragen und/oder bearbeiten) richtet sich nach Anhang I dieser Verordnung.