890.710
SoHaV
CH-BS
§ 31 Verordnung über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen (SoHaV) - Vermögen aus Nutzniessung
Leistungsgrenzen, Zusammensetzung des anrechenbaren Einkommens gemäss § 7 SoHaG und des massgebenden Vermögens - Anrechenbares Einkommen gemäss § 7 SoHaG - Anrechenbarer Vermögensanteil / Massgebendes Vermögen
§ 31 SoHaV · Vermögen aus Nutzniessung
1. Nutzniessungsvermögen wird dem Nutzniesser oder der Nutzniesserin zugerechnet.