890.710
SoHaV
CH-BS
§ 2 Verordnung über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen (SoHaV) - Kinder
Bestimmung der massgeblichen wirtschaftlichen Haushaltseinheit gemäss § 5 SoHaG - Begriffe[[1]](#titletitle_text_fn_606783_2_1_c)
§ 2 SoHaV · Kinder
1. Der Begriff Kinder umfasst im Rahmen dieser Verordnung sowohl eines als auch mehrere Kinder und, wo nicht anders spezifiziert, sowohl minderjährige Kinder als auch volljährige Kinder in Erstausbildung und unter 25 Jahren.