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890.710 SoHaV CH-BS

§ 19 Verordnung über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen (SoHaV) - Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens

Leistungsgrenzen, Zusammensetzung des anrechenbaren Einkommens gemäss § 7 SoHaG und des massgebenden Vermögens - Anrechenbares Einkommen gemäss § 7 SoHaG - Verzicht auf Erwerbseinkommen - Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens
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§ 19 SoHaV · Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens

1. Die Durchführungsorgane von Leistungen und Verbilligungen gemäss § 1 Abs. 1 lit. a-f SoHaG rechnen bei Verzicht auf Erwerbseinkommen gemäss den Regelungen dieser Verordnung ein hypothetisches Erwerbseinkommen an.

2. Hat ein Durchführungsorgan von Leistungen oder Verbilligungen gemäss § 1 Abs. 1 lit. a-f SoHaG ein hypothetisches Erwerbseinkommen angerechnet, ist dieses von den Durchführungsorganen der anderen Leistungen und Verbilligungen zu übernehmen.

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