Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
890.710 SoHaV CH-BS

§ 12 Verordnung über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen (SoHaV) - Selbstständig Erwerbende

Leistungsgrenzen, Zusammensetzung des anrechenbaren Einkommens gemäss § 7 SoHaG und des massgebenden Vermögens - Leistungsgrenzen und selbstständig Erwerbende
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (50 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 12 SoHaV · Selbstständig Erwerbende

1. Als selbstständig Erwerbende im Sinne dieser Verordnung gelten Personen, die bei der zuständigen Ausgleichskasse als solche registriert sind.

← § 11 SoHaV Verordnung über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen (SoHaV) - Gefestigte faktische Lebensgemeinschaft § 13 SoHaV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →