890.710
SoHaV
CH-BS
§ 10 Verordnung über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen (SoHaV) - Personen mit Wohnsitz im Ausland
Bestimmung der massgeblichen wirtschaftlichen Haushaltseinheit gemäss § 5 SoHaG - Ausnahmen von der Zurechnung zur Haushaltseinheit
§ 10 SoHaV · Personen mit Wohnsitz im Ausland
1. Personen mit Wohnsitz im Ausland werden der Haushaltseinheit gemäss § 5 SoHaG nicht zugerechnet, es sei denn, die konkreten Umstände des Einzelfalls gebieten es.