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890.710 SoHaV CH-BS

§ 10 Verordnung über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen (SoHaV) - Personen mit Wohnsitz im Ausland

Bestimmung der massgeblichen wirtschaftlichen Haushaltseinheit gemäss § 5 SoHaG - Ausnahmen von der Zurechnung zur Haushaltseinheit
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§ 10 SoHaV · Personen mit Wohnsitz im Ausland

1. Personen mit Wohnsitz im Ausland werden der Haushaltseinheit gemäss § 5 SoHaG nicht zugerechnet, es sei denn, die konkreten Umstände des Einzelfalls gebieten es.

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