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§ 4 Gesetz über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen - Voraussetzungen

Bestimmung der massgeblichen wirtschaftlichen Haushaltseinheit / Zusammensetzung des massgeblichen und des anrechenbaren Einkommens
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§ 4 Harmonisierungsgesetz Sozialleistungen, SoHaG · Voraussetzungen

1. Grundlage für die Feststellung eines Anspruchs auf Leistungen und/oder Verbilligungen nach § 1 Abs. 1 lit. a bis f dieses Gesetzes bildet das massgebliche Einkommen der wirtschaftlichen Haushaltseinheit gemäss den §§ 5 und 6 dieses Gesetzes.

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